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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Stein Security GmbH bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Stein Security GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Stein Security GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen usw. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Stein Security GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Stein Security GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Stein Security GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen die Stein Security GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Stein Security GmbH zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Stein Security GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Stein Security GmbH nachzuweisen. Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks usw., gleich, ob diese im eigenen Bereich, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Stein Security GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Stein Security GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Stein Security GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Stein Security GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und GefahrenübergangAlle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden oder zwecks Versendung das Lager der Stein Security GmbH verlassen hat. Die Stein Security GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Stein Security GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Stein Security GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder mit Zahlungsziel von 7 oder 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Stein Security GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Stein Security GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der Stein Security GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Stein Security GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Stein Security GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Stein Security GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Stein Security GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Stein Security GmbH ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorhalt
Die Stein Security GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Be- oder Verarbeitung der von der Stein Security GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Stein Security GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Stein Security GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Stein Security GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Stein Security GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die Stein Security GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Stein Security GmbH ab. Die Stein Security GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Stein Security GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks - ist die Stein Security GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Stein Security GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Stein Security GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Stein Security GmbH liegt - sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die Stein Security GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Rückgabe der Ware
Sollte Ihnen unsere Ware wider Erwarten nicht zusagen, können Sie diese ohne Angabe von Gründen an unser Lager in Münster innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung zurücksenden. Die Ware wird nach Ihrer Wahl entweder umgetauscht oder gutgeschrieben und der Betrag auf Ihre Bankverbindung zurückerstattet. Grundsätzlich berechnen wir eine Nutzungsentschädigung für bereits genutzte Ware sowie eine Remarketing-Pauschale von 15% des Warenwertes für die Wiederherstellung des Originalzustandes. Mehrkosten aufgrund vermeidbarer Schlechtverpackung, zurechenbare Transportschäden oder Fehlteile werden gesondert nachberechnet.

Bei Bestellungen über 50 Euro übernehmen wir die Kosten der Rücksendung. In diesem Fall ist schriftlich eine Rückholung der Ware zu beantragen unter Fax-Nr. 0251-1431499. Entspricht die von uns gelieferte Ware nicht Ihrer Bestellung, brauchen Sie die Kosten der Rücksendung natürlich auch bei einer Bestellung unter 50 Euro nicht zu tragen.

Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Stein Security GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht der Stein Security GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muß der Stein Security GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Stein Security GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Stein Security GmbH zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder usw. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Stein Security GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Stein Security GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Stein Security GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz
Die Stein Security GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskunft bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.