Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Stein Security GmbH bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
die Stein Security GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder
fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen
oder Nebenabreden. Die Stein Security GmbH behält sich vor, einen
Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und
Abbildungen usw. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15%
über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der
Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen der Stein Security GmbH zumutbar sind. Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche
Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der
Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem
vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der
Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von
25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag
verlangen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung,
Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei
Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für
alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme
ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die
Stein Security GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15
Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung der Stein Security GmbH genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten
sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von
Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung usw.
berechtigen die Stein Security GmbH zu einer entsprechenden
Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei
Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der
Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Stein Security GmbH zur
Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der
Auftragsbestätigung durch die Stein Security GmbH. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger
Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Stein Security
GmbH nachzuweisen. Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Bei
Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbstständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der
Käufer entsprechend § 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem
Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Lieferverzug tritt
nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die
dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks usw.,
gleich, ob diese im eigenen Bereich, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die
Stein Security GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer-
und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und
Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch
Gründe, die nicht von der Stein Security GmbH zu vertreten sind, kann
der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die
vorgenannten Umstände kann sich die Stein Security GmbH nur berufen,
wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei
Lieferverzug, den die Stein Security GmbH zu vertreten hat, haben
Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und GefahrenübergangAlle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden oder zwecks Versendung das Lager der Stein Security GmbH verlassen hat. Die Stein Security GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Stein Security GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Stein Security GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach
Vereinbarung per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder mit
Zahlungsziel von 7 oder 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits
Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine
Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem
Bankkonto der Stein Security GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches
gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder
eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Stein Security GmbH zum
sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige
Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere
Anforderung sämtliche Forderungen der Stein Security GmbH gegenüber dem
Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Stein
Security GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen. Hält die Stein Security GmbH weiter am
Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Stein Security GmbH steht das
Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Stein Security
GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer
trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und
Vollstreckungskosten. Die Stein Security GmbH ist berechtigt,
Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorhalt
Die Stein Security GmbH behält sich das
Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das
vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Be- oder
Verarbeitung der von der Stein Security GmbH gelieferten und noch in
deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Stein Security
GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Stein Security GmbH
erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die
Stein Security GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten,
im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den
mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Stein Security GmbH
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt
diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die Stein Security GmbH.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im
Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in
vollem Umfang an die Stein Security GmbH ab. Die Stein Security GmbH
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen
für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum der Stein Security GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei
Zahlungsverzug - insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks - ist
die Stein Security GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der
Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren
haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer
in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird, auf Anforderung der Stein Security GmbH die erhaltene
Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Stein
Security GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Stein Security GmbH liegt - sofern nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die
Stein Security GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass
die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Rückgabe der Ware
Sollte Ihnen unsere Ware wider Erwarten
nicht zusagen, können Sie diese ohne Angabe von Gründen an unser Lager
in Münster innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung zurücksenden. Die
Ware wird nach Ihrer Wahl entweder umgetauscht oder gutgeschrieben und
der Betrag auf Ihre Bankverbindung zurückerstattet. Grundsätzlich
berechnen wir eine Nutzungsentschädigung für bereits genutzte Ware
sowie eine Remarketing-Pauschale von 15% des Warenwertes für die
Wiederherstellung des Originalzustandes. Mehrkosten aufgrund
vermeidbarer Schlechtverpackung, zurechenbare Transportschäden oder
Fehlteile werden gesondert nachberechnet.
Bei Bestellungen über 50 Euro übernehmen wir die Kosten der Rücksendung. In diesem Fall ist schriftlich eine Rückholung der Ware zu beantragen unter Fax-Nr. 0251-1431499. Entspricht die von uns gelieferte Ware nicht Ihrer Bestellung, brauchen Sie die Kosten der Rücksendung natürlich auch bei einer Bestellung unter 50 Euro nicht zu tragen.
Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt für alle von
uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Stein
Security GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der
Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die
Gewährleistungspflicht der Stein Security GmbH beschränkt sich auf eine
Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener
Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach
steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein
uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den
fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer als
Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht
ausgeschlossen. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen
Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom
Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muß der Stein Security GmbH
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche
nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der
Frist ist die Stein Security GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte
Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer
sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde,
an die Werkstatt der Stein Security GmbH zu senden. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe,
Farbbänder, Typenräder usw. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung
und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von
Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die
Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Stein Security GmbH
die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen,
so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für
normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze
enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird
für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die
Stein Security GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Stein Security GmbH und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche
internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden
ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
Sondervermögens ist, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die Stein Security GmbH ist berechtigt, die
bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser
erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder
von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels
EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der
gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen
darf. Verbindliche Auskunft bezogen auf die Ausfuhr erteilt das
Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.